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Jede Verwaltung.

Ob WEG, Mietverwaltung, Gewerbe oder wachsendes Portfolio — walter kennt die Prozesse Ihrer Verwaltung und automatisiert die Routine.

Drei Verwaltungstypen, drei Rechtswelten

Warum eine pauschale „Hausverwaltungssoftware" oft zu kurz greift: Die drei Bereiche unterscheiden sich nicht im Etikett, sondern im Gesetz.

WEG-Verwaltung

Geregelt im WEG-Gesetz: Eigentümerversammlung, Beschluss-Sammlung (§ 24), Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (§ 28) sowie die Erhaltungsrücklage. Es geht um die Willensbildung der Eigentümergemeinschaft.

Mietverwaltung

Geregelt im BGB-Mietrecht: Betriebskostenabrechnung mit 12-Monats-Frist (§ 556), Mieterhöhungen mit Kappungsgrenze (§ 558) und laufende Mieterkommunikation. Es geht um das Vermieter-Mieter-Verhältnis.

Gewerbeverwaltung

Geprägt von Vertragsfreiheit: Indexmieten nach dem Preisklauselgesetz, frei verhandelte Nebenkosten, Textform (§ 550/§ 578 BGB) und Umsatzsteuer-Option (§ 9 UStG). Es geht um individuell verhandelte Verträge.

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