Eine Plattform.
Jede Verwaltung.
Ob WEG, Mietverwaltung, Gewerbe oder wachsendes Portfolio — walter kennt die Prozesse Ihrer Verwaltung und automatisiert die Routine.
WEG, Mietverwaltung und Gewerbe folgen jeweils einem eigenen Rechtsregime – mit eigenen Fristen, Dokumenten und Fallstricken. walter ist auf jede dieser Welten ausgelegt. Wählen Sie Ihren Bereich:
WEG-Verwaltung
Eigentümerversammlungen, Beschlüsse und Hausgeldabrechnung — automatisiert vorbereitet, mit Ihrer Freigabe.
Mehr erfahrenMietverwaltung
Mieteranfragen, Nebenkosten und Rechnungen — automatisiert, mit Freigabe durch Sie.
Mehr erfahrenGewerbeverwaltung
Indexmieten, Flächen und komplexe Gewerbe-Nebenkosten — beherrscht und automatisiert.
Mehr erfahrenDigitalisieren & skalieren
Mehr Objekte mit demselben Team – wie der Umstieg risikofrei gelingt und was sich zuerst lohnt.
Zum RatgeberDrei Verwaltungstypen, drei Rechtswelten
Warum eine pauschale „Hausverwaltungssoftware" oft zu kurz greift: Die drei Bereiche unterscheiden sich nicht im Etikett, sondern im Gesetz.
WEG-Verwaltung
Geregelt im WEG-Gesetz: Eigentümerversammlung, Beschluss-Sammlung (§ 24), Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (§ 28) sowie die Erhaltungsrücklage. Es geht um die Willensbildung der Eigentümergemeinschaft.
Mietverwaltung
Geregelt im BGB-Mietrecht: Betriebskostenabrechnung mit 12-Monats-Frist (§ 556), Mieterhöhungen mit Kappungsgrenze (§ 558) und laufende Mieterkommunikation. Es geht um das Vermieter-Mieter-Verhältnis.
Gewerbeverwaltung
Geprägt von Vertragsfreiheit: Indexmieten nach dem Preisklauselgesetz, frei verhandelte Nebenkosten, Textform (§ 550/§ 578 BGB) und Umsatzsteuer-Option (§ 9 UStG). Es geht um individuell verhandelte Verträge.
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Testen Sie walter kostenlos und erleben Sie, wie viel Arbeit ein Mitarbeiter übernimmt, der nie etwas vergisst.